02.07.2025
Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde des Landkreises Prignitz - Auslegung vom 07.07.2025 bis 06.08.2025
Es ist beabsichtigt, zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Glöwen des Westprignitzer Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes (WTAZV) das Wasserschutzgebiet neu festzusetzen. Das geplante Wasserschutzgebiet liegt in der Gemeinde Plattenburg.
Von der Unterschutzstellung ist folgende Gemarkung teilweise betroffen:
Gemarkung Glöwen Flur 6 und 10
Durch die Schutzbestimmungen der Verordnung sollen bestimmte Handlungen für verboten oder nur beschränkt zulässig erklärt und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen und zur Vornahme bestimmter Handlungen verpflichtet werden.
Die unten abgebildete Karte dient lediglich der Übersicht.
Der Entwurf der Verordnung und die dazu gehörenden genauen Karten werden
vom 07.07.2025
bis einschließlich 06.08.2025
beim
Landkreis Prignitz Mo, Mi, Do 09:00 – 15:00 Uhr
Sachbereich Umwelt Di 09:00 – 18:00 Uhr
untere Wasserbehörde Fr 09:00 – 12:00 Uhr
Haus 4, Zimmer 215
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
und bei der
Gemeinde Plattenburg Mo, Mi 07:00 – 12:00 Uhr,
Bauamt 13:00 – 15:00 Uhr
Dorfstraße 52 a Di 08:00 – 12:00 Uhr,
19339 Plattenburg 13:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 12:00 Uhr,
13:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:00 – 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Andere Termine der Einsichtnahme sind nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Landkreis Prignitz (untere Wasserbehörde, Tel. 03876 713-735) bzw. der Gemeinde Plattenburg (Herr Sohns, Tel.: 038796 599-18) möglich.
Weitere Unterlagen, wie z. B. das hydrogeologische Gutachten zur Bemessung der Schutzzonen, können nach vorheriger Vereinbarung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Prignitz eingesehen werden.
Vom 07.07.2025
bis einschließlich 20.08.2025
kann jedermann Einwendungen und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Prignitz, 19348 Perleberg, Berliner Straße 49 vorbringen. Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten.
Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen wird am 18.09.2025 um 17:00 Uhr in der Aula der Schule „Oberschule mit Grundschulteil Glöwen“ in 19339 Plattenburg, Bahnhofstr. 25 in Glöwen der öffentliche Erörterungstermin zur geplanten Neufestsetzung des Wasserschutzgebietes Glöwen stattfinden.
© Landkreis Prignitz