Aus LEER wird MEHR - Innovationspreis Wohnen im ländlichen Raum

23.06.2026

Einsendeschluss ist der 15.07.2026.

Aus Leer wird MEhr - Wettbewerb / Foto: KulturGut Linde e.V.

1. Anlass und Ziel

Nach der erfolgreichen Erstauflage im Jahr 2025 setzt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) mit dem Bundeswettbewerb „Aus LEER wird MEHR – Innovationspreis Wohnen im ländlichen Raum“ auch im Jahr 2026 ein Zeichen für zukunftsweisende Lösungen zur Reaktivierung von Leerständen in ländlichen Räumen. Wettbewerbsbeiträge können bis zum

15.07.2026 unter potenzial-leerstand@bbr.bund.de eingereicht werden.


Ziel des Wettbewerbs ist es, herausragende Projekte, Strategien und Konzepte, die Leerstand neu beleben

und einer Wohnnutzung zuführen, sichtbar zu machen. Die ausgezeichneten Projekte sollen andere Regionen, Kommunen und Akteure dazu anregen, eigene Lösungen zu entwickeln und umzusetzen.


Der Wettbewerb möchte damit neue Impulse für die Entwicklung lebendiger ländlicher Räume setzen.

Die erste Wettbewerbsrunde 2025 hat gezeigt, wie groß Engagement und Innovationspotenzial in

Städten und Gemeinden, bei Initiativen, Genossenschaften, Wohnungsunternehmen, Eigentümerinnen

und Eigentümern sowie Planenden und Projektträgern ist: Über 130 Einsendungen mit vielfältigen und inspirierenden Projekten und Konzepten wurden eingereicht. Die Beiträge machen deutlich, dass leerstehende Gebäude durch kreative Ideen, gemeinschaftliches Engagement und neue Nutzungen

revitalisiert und eine positive Ausstrahlung auf ihr Umfeld haben können.


Der Wettbewerb 2026 knüpft an diese positiven Erfahrungen an und richtet den Fokus insbesondere

auf drei aktuelle Herausforderungen und Zukunftsfragen des Wohnens in ländlichen Räumen:


• Strategien von Wohnungsbaugesellschaften, Wohnungsbaugenossenschaften und kommunalen

Akteuren im Umgang mit Leerstand in mehreren Wohngebäuden, die in einem Stadtgebiet

oder auch in verschiedenen Gebieten/Ortsteilen liegen,


• innovative Konzepte für neue Wohnformen in ländlichen Räumen, darunter seniorengerechte,

gemeinschaftliche und generationsübergreifende Wohnprojekte,


• zivilgesellschaftliches Engagement von Bürgerinnen und Bürgern, Initiativen und Vereinen zur

Belebung von Leerstand zu Wohnraum.


Die Wettbewerbsergebnisse, insbesondere die Erfahrungen und Lösungsstrategien der preisgekrönten

Projekte, werden über das Onlineportal Potenzial-Leerstand.de einer breiten Öffentlichkeit zugänglich

gemacht. Hierdurch werden andere Akteure dabei unterstützt, leerstehende Gebäude für den Wohnungsmarkt nutzbar zu machen. Potenzial-Leerstand.de ist ein Angebot des BMWSB in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).


2. Wettbewerbsverfahren

Was wird ausgezeichnet?

Gesucht werden realisierte Projekte, Strategien und Konzepte, die in ländlichen Räumen mit innovativen

Maßnahmen Leerstand für Wohnzwecke aktiviert haben und als Vorbilder für interessierte Akteure

dienen können.


Die folgenden Beispiele dienen zur Orientierung:

• Neubelebung von Wohngebäuden mit hohen Leerständen, u.a. durch Mieterbeteiligungsprozesse

und Imagekampagnen, freiraum- und gebäudebezogene Attraktivitätssteigerungen,


• Neue Wohnformen wie beispielsweise Mehrgenerationenhäuser, gemeinschaftliche Wohnprojekte,

seniorengerechte Wohnangebote, inklusive Wohnformen oder innovative Konzepte

zur Kombination von Wohnen, Arbeiten und gemeinschaftlichem Leben im ländlichen Raum,


• Projekte und Maßnahmen, bei denen Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Genossenschaften

oder lokale Initiativen durch ehrenamtliches Engagement, gemeinschaftliche Finanzierung

oder kooperative Organisationsformen maßgeblich zur Reaktivierung und nachhaltigen Nutzung

vormals leerstehender Gebäude beigetragen haben.


Wer ist teilnahmeberechtigt?

Folgende Akteure können sich bewerben:

• Kommunale und private Wohnungswirtschaft

  (einschließlich Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften),

• Städte (auch kreisfreie), Gemeinden und Landkreise,

• soziale und kirchliche Träger,

• zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine sowie

• Privatpersonen.


Die Einreichenden müssen direkt - d.h. mit eigenen Leistungen - am Projekt beteiligt sein. Die Zustimmung

der jeweiligen Eigentümerin oder des jeweiligen Eigentümers des reaktivierten Gebäudes oder

Gebäudeteils zur Wettbewerbsteilnahme ist zwingend notwendig.


Städte mit mehr als 100.000 Einwohnenden, andere nicht-ländliche Kreisregionen sowie bundes- und

landeseigene Immobiliengesellschaften sind als Einreichende ausgeschlossen, dürfen aber am Projekt

beteiligt sein. Grundlage für die Abgrenzung der ländlichen Räume ist die Definition des Thünen-Instituts1.

Entscheidend ist der Ort der Umsetzung bzw. Wirkung des Projektes.

Die Bewerbungen dürfen nicht gegen geltendes Wettbewerbs- und Beihilferecht verstoßen.


3. Ablauf des Wettbewerbs

Der Wettbewerb wird in einem zweistufigen Verfahren durchgeführt.

Auswahl- und Entscheidungsverfahren Stufe 1 (Projektskizzen)

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber reichen das ausgefüllte Bewerbungsformular einschließlich

Projektskizze ein, in der das jeweilige Projekt kurz und aussagekräftig vorgestellt wird. Erforderlich

sind u. a. Angaben zu Ausgangslage und Vorgehen sowie Wirkung der Maßnahmen.


Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Einsendefrist anhand der unter Punkt 4

beschriebenen Kriterien durch das BMWSB und BBSR geprüft und bewertet. Maximal 20 Projekte

werden zur Teilnahme an Stufe 2 ausgewählt.


Teilnehmende des ersten Wettbewerbsaufrufes in 2025 dürfen ihre Beiträge erneut einreichen. Eine

Aufwandsentschädigung in der 2. Wettbewerbsstufe wird nicht gezahlt, wenn diese bereits im Rahmen

des Wettbewerbsaufrufes in 2025 für das eingereichte Projekt gezahlt wurde.


Die Bewertung findet ausschließlich auf Basis des eingereichten Bewerbungsformulars statt. Darüberhinausgehende Anlagen oder Verweise auf weiterführende Informationen (z. B. Internetseiten oder

Broschüren) werden in der Bewertung nicht berücksichtigt.

Ein Anspruch zur Teilnahme am Wettbewerb besteht mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen

nicht. Bewerbungen, die nach der Frist eingereicht wurden, unvollständig sind oder nicht den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.


Auswahl- und Entscheidungsverfahren Stufe 2 (detaillierte Projektdarstellung)

Die bis zu 20 ausgewählten Projekte werden aufgefordert, eine detaillierte Projektdarstellung einzureichen,

die ungefähr 10 Seiten (maximal 25.000 Zeichen inklusive Leerzeichen) umfassen und durch

Publikationen, Pläne, Fotos, Videos etc. ergänzt werden soll. Hierfür wird den ausgewählten Projekten

eine Vorlage mit weiteren Hinweisen zur Verfügung gestellt.


Für die Vorlage dieser Projektdarstellung wird eine Aufwandserstattung in Höhe von 3.000 Euro gewährt.

Voraussetzung für die Auszahlung der Erstattung ist die Vorlage vollständiger und aussagekräftiger

Unterlagen, die eine Bewertung des Beitrages ermöglichen.

Die ausgewählten Projekte werden anschließend von einer Jury bewertet, die sich aus Vertreterinnen

und Vertretern des BMWSB und BBSR sowie weiteren Sachverständigen zusammensetzt.

Das Merkmal der Ländlichkeit in einer Kreisregion ist umso ausgeprägter, je geringer die Siedlungsdichte und die Bevölkerungszahl im Umkreis besiedelter Flächen, je höher der Anteil land- und forstwirtschaftlicher Flächen und der Ein- und Zweifamilienhäuser und je abgelegener die Region von großen Zentren ist.


Auszeichnung der Preisträger

Die drei bestbewerteten Projekte werden als Preisträger im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen

Veranstaltung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Ende 2026

oder Anfang 2027 ausgezeichnet. Sie erhalten zusätzlich zur Aufwandserstattung ein Preisgeld in

Höhe von 1.500 Euro sowie ein etwa dreiminütiges Imagevideo, das bei der Preisverleihung gezeigt

wird und durch die Preisträgerinnen und Preisträger für eigene Zwecke genutzt werden kann. Die Gewinnerprojekte werden zudem prominent auf Potenzial-Leerstand.de vorgestellt.

Alle Teilnehmenden erklären sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.


4. Auswahlkriterien

Die eingereichten Projektskizzen (Stufe 1) und detaillierten Projektdarstellungen (Stufe 2) werden anhand

folgender Kriterien bewertet:


Innovationsgrad des Projektes, zum Beispiel:

o Einsatz von innovativen Wohn- und Nutzungskonzepten, Kombination von Instrumenten

oder Fördermitteln

o Überwindung von besonderen rechtlichen, planerischen oder objektbezogen Herausforderungen

(z. B. bei der Konzeption gemeinschaftlichen Wohnens)

o Umsetzung barrierearmer oder energetischer Lösungen oder baukultureller Konzepte

o Entwicklung neuer Eigentumsformen und innovativer Ansätze zur Sicherung der wirtschaftlichen

Tragfähigkeit


Wirkungsgrad des Projektes

o Objektbezogene Wirkung: Beitrag zur Reaktivierung einer Wohnsiedlung, eines Gebäudes

oder Gebäudeteils zu Wohnzwecken

o Umfeldwirkung, zum Beispiel: Beitrag zur sozioökonomischen oder kulturellen Entwicklung

des Ortes, der Kommune oder der Region; Aufwertung der Wohnsiedlung, des Ortsbildes

sowie der sozialen oder wirtschaftlichen Funktionalität des Quartiers


Vorbildcharakter des Projektes

o Sozialer Vorbildcharakter: z. B. Ausbau seniorengerechten und generationsübergreifenden

Wohnens, Integration neuer oder marginalisierter Bevölkerungsgruppen oder Förderung

von sozialem Zusammenhalt und Miteinander

o Vorbildliche Kommunikation und/oder Beteiligung: z. B. proaktive Ansprache und Beteiligung

der Nachbarschaften, der Dorfgemeinschaft, von Zivilgesellschaft, von Mieterinnen

und Mietern, der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Kaufinteressenten; besonders

gelungene Beteiligungsprozesse und Öffentlichkeitsarbeit

o Übertragbarkeit auf andere Regionen und/oder Kommunen

Die Gewichtung der Kriterien findet sich in der detaillierten Bewertungsmatrix (siehe Downloads).


5. Termine

Meilensteine Termine

Ablauf der Einreichungsfrist für die Projektskizzen (Stufe 1) 15.07.2026

Formale Prüfung und Vorauswahl der Projektskizzen 10.08.2026

Aufforderung zur Einreichung der ausführlichen

Projektdokumentationen für Stufe 2 13.08.2026

Ablauf der Einreichungsfrist für die Projektdarstellungen (Stufe 2) 11.09.2026

Prüfung der Beiträge durch die Jury und

Festsetzung der Preisträger anhand der Bewertungen Ende September

Information der Teilnehmenden Anfang Oktober

Preisverleihung des Wettbewerbs Ende 2026/Anfang 2027


6. Informationen zur Einreichung der Projektskizze

Zur Teilnahme am Wettbewerb übersenden Sie das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular

(siehe Downloads) als PDF- oder Word-Dokument ohne Unterschrift an die E-Mail-Adresse potenzialleerstand@bbr.bund.de (keine eingescannten Dokumente).


Sie erhalten im Anschluss eine E-Mail, dass Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sind. Sollten Sie innerhalb von zwei Werktagen keine Bestätigung erhalten, wenden Sie sich bitte an 

potenzial-leerstand@bbr.bund.de.


Einsendeschluss ist der 15.07.2026.


7. Kontakt

Der Wettbewerb ist eine Initiative des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

(BMWSB) und wird in Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

(BBSR) durchgeführt.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an potenzial-leerstand@bbr.bund.de.


8. Datenschutz

Die Teilnahme am Wettbewerb und damit die Einreichung einer Projektskizze (Stufe 1) sowie einer

ggf. zu erstellenden detaillierten Projektbeschreibung (Stufe 2) erfolgt freiwillig.

Die in den vorgelegten Unterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben

werden vom BBSR, dem BMWSB und dem Institut für Raum & Energie GmbH mit Gröschel Branding

GmbH als Auftragnehmer des BBSR im Rahmen der Einsendung auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit a.

DSGVO der freiwillig und informiert erteilten Einwilligung verarbeitet. Für die Durchführung des

Wettbewerbsverfahrens werden diese personenbezogenen Daten auf Basis des Art. 6 Abs. 1 lit. e)

DSGVO i. V. mit § 3 BDSG verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte

dem Informationsblatt Datenschutz nach Art. 13 und 14.

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