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Einbürgerung - Kinder unter 16 Jahren

    Miteinbürgerung eines Kindes nach § 10 Abs. 2 StAG

    Jede Person, die einen Antrag stellt, bekommt eine eigene Akte.

    Auch Unterlagen, die vielleicht schon bei anderen Behörden (Ausländerbehörde) vorgelegt wurden, müssen für den Einbürgerungsantrag aktuell besorgt und vorgelegt werden.

     

    Nur vom nationalen Reisepass, dem Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und ggf. dem Reiseausweis von der Ausländerbehörde werden durch die Einbürgerungsbehörde Kopien hergestellt.


    Für jedes Kind müssen die entsprechenden Unterlagen extra eingereicht werden (z. B. Einkommen der Eltern, Heiratsurkunden der Eltern, Meldebescheinigung des Kindes).

    Quickcheck zur Einbürgerung

    Gebühr

    51,00 €

    © Landkreis Prignitz 

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