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Ausländerbehörde - Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Kontaktdaten

Berliner Str. 49
19348 Perleberg

03876 713-0

03876 713-214

 

Voraussetzungen für die Einbürgerung

1.     Sie leben dauerhaft und rechtmäßig seit fünf Jahren in Deutschland.
2.    
Sie können Ihre Identität uns Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.
3.    
Sie dürfen sich unbefristet oder auf Dauer in Deutschland aufhalten.
4.    
Sie können finanziell für sich und Ihre Familie sorgen.
5.    
Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
6.    
Sie kennen die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.
7.    
Sie bekennen sich zu Freiheit und Demokratie.
8.    
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
9.    
Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
10.  
Es gibt keine anderen Gründe, die Ihre Einbürgerung ausschließen.

Unterlagen

Aufgaben in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

·         Aufsicht über die örtlichen Meldeämter
·         Aufsicht über die örtlichen Standesämter
·         Bearbeitung von Namensänderungsangelegenheiten
·         Bescheinigung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten für ausländische Vertretungen 
·         Einbürgerung
·         Einbürgerung – Kinder unter 16 Jahren
·         Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
·         Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

·       Untere Staatsangehörigkeitsbehörde

Aufgaben in Aufenthaltsangelegenheiten

·         Bearbeitung von Aufenthaltsangelegenheiten
·         Klärung von Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
·         Niederlassungserlaubnis
·         Passbeschaffung

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