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Einbürgerung

    Jede Person, die einen Antrag stellt, bekommt eine eigene Akte.

    Auch Unterlagen, die vielleicht schon bei anderen Behörden (Ausländerbehörde) vorgelegt wurden, müssen für den Einbürgerungsantrag

    aktuell besorgt und vorgelegt werden.

     

    Nur vom nationalen Reisepass, dem Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und ggf. dem Reiseausweis von der Ausländerbehörde werden durch die Einbürgerungsbehörde Kopien hergestellt.

     

    Voraussetzungen für die Einbürgerung

    1.     Sie leben dauerhaft und rechtmäßig seit fünf Jahren in Deutschland.
    2.    
    Sie können Ihre Identität uns Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.
    3.    
    Sie dürfen sich unbefristet oder auf Dauer in Deutschland aufhalten.
    4.    
    Sie können finanziell für sich und Ihre Familie sorgen.
    5.    
    Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse.
    6.    
    Sie kennen die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    7.    
    Sie bekennen sich zu Freiheit und Demokratie.
    8.    
    Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
    9.     Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
    10.   Es gibt keine anderen Gründe, die Ihre Einbürgerung ausschließen.

    Quickcheck zur Einbürgerung

    Gebühren

    255,00 € bei Erwachsenen und 51,00 € bei minderjährigen mit eingebürgerten Kindern.

    Rechtsvorschriften

    © Landkreis Prignitz 

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