Jede Person, die einen Antrag stellt, bekommt eine eigene Akte.
Auch Unterlagen, die vielleicht schon bei anderen Behörden (Ausländerbehörde) vorgelegt wurden, müssen für den Einbürgerungsantrag
aktuell besorgt und vorgelegt werden.
Nur vom nationalen Reisepass, dem Aufenthaltstitel der Ausländerbehörde und ggf. dem Reiseausweis von der Ausländerbehörde werden durch die Einbürgerungsbehörde Kopien hergestellt.
Staatsangehörigkeitsgesetz
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
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