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BbgAföG - Landes-Ausbildungsförderung für Schüler

Zuständigkeiten

Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!

BAföG Online

Hier können Sie Ihren Antrag online stellen.

Anspruchsvoraussetzungen

Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz unterstützt Schülerinnen und Schüler, einen zur allgemeinen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife führenden Bildungsgang erfolgreich abzuschließen, wenn sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel für ihre Ausbildung verfügen. Antragsberechtigt ist, wer einen
·         Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe oder
·         einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform

an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft besucht und finanziell bedürftig ist und im Bundesland Brandenburg wohnt.

Das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz bietet die Möglichkeit, eine Förderung in Höhe von 125 € in Anspruch zu nehmen. 

Der Antrag sollte zeitnah zum Ausbildungsbeginn gestellt werden; rückwirkend wird nur ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.

Bitte entnehmen Sie weitere Informationen dem Flyer oder wenden Sie sich direkt an unser Amt für Ausbildungsförderung.

Mitzubringende Unterlagen

Eltern ohne Einkommen: 
aktueller Nachweis über
Sozialleistungsbezug, z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Eltern mit Einkommen: 
Einkommensnachweise aus dem vorletzten Kalenderjahr

Rechtsvorschriften

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