Bitte wählen Sie aus den oben aufgeführten Formularen je nach Sachverhalt aus.
Beantragung in der Regel umgehend nach Einreise bei beabsichtigtem längerfristigen Aufenthalt – nicht zu touristischen Zwecken.
Auskünfte über die Förderung der Integration von Ausländern, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind und deren Aufenthalt für längere Zeit vorgesehen ist, erteilt die Ausländerbehörde.
Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung
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