1. Sie
leben dauerhaft und rechtmäßig seit fünf Jahren in Deutschland.
2. Sie
können Ihre Identität uns Ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.
3. Sie
dürfen sich unbefristet oder auf Dauer in Deutschland aufhalten.
4. Sie können
finanziell für sich und Ihre Familie sorgen.
5. Sie
haben ausreichende Deutschkenntnisse.
6. Sie
kennen die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung.
7. Sie
bekennen sich zu Freiheit und Demokratie.
8. Sie
sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
9. Sie
bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands.
10. Es gibt
keine anderen Gründe, die Ihre Einbürgerung ausschließen.
· Bearbeitung von Aufenthaltsangelegenheiten
· Klärung von Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten
· Niederlassungserlaubnis
· Passbeschaffung
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